Kostenübernahme
für offene Niederfeld-MRT
Für PKV-Patienten richten sich die Kosten nach der Gebührenordnung für Ärzte:
https://www.privat-patienten.de/fileadmin/Import/gebuehrenordnung-fuer-aerzte.pdf
Gesetzlich versicherte Patienten können als Selbstzahler oder im Rahmen einer Kostenübernahmeerklärung
als Einzelfallentscheidung Ihrer GKV zu uns kommen.
Hierbei handelt es sich um eine Serviceleistung Ihrer Krankenkasse!
Bitte sprechen Sie uns an!
Einen Vordruck für die Beantragung der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung finden Sie hier:
