Kostenübernahme

 

Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte:

https://www.pvs-se.de/unser-service/downloads/goae-goz/

 

Niederfeld MRT haben in der Regel keine KV-Zulassung. Das heisst, gesetzliche Kassen übernehmen die Kosten nur auf Einzelantrag bei besonderer Begründung:

  • Stark übergewichtigen Patienten
  • Kindern
  • Patienten mit starker Platzangst
  • Bei bestimmten medizinischen Implantaten, die nicht in  starke Magnetfelder gebracht werden dürfen. Zum Beispiel Ventrikelshunts, bestimmte Endoprothesen, Cochlea-Implantate etc.

 

Im Zweifelsfall, sprechen Sie uns an.

 

Einen Vordruck für die Beantragung der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung finden Sie hier: 

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© Prof. Dr. med. Hans-Martin Klein